REACH-Verordnung (1907/2006/EG)

Die im Juni 2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung REACH sieht die Registrierung, Bewertung, Zulassung und eventuelle Beschränkung chemischer Stoffe vor, die mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt, verwendet oder in diese eingeführt werden
("Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals").

Unsere Kupferlackdrähte und Hochfrequenzlitzen sind im Sinne von REACH als "Erzeugnis" anzusehen, für welches keine Registrierungspflicht besteht. Hinsichtlich der von uns eingesetzten REACH-relevanten Stoffe, wie z.B. Isolierlacke, sind wir nicht Hersteller, sondern "nachgeschalteter Anwender". Für diese Zuliefer-Produkte erfüllen unsere Lieferanten als Hersteller ihre Registrierungspflichten.

Die von der ECHA (European Chemicals Agency) auf der Grundlage der REACH-Verordnung aufgestellte "SVHC Candidate List" (Substances of very high Concern) sieht für die dort aufgeführten besonders besorgniserregenden Stoffe einen Massen-Anteil von max. 0,1% vor:

http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp

Diese Substanzen sind in unseren Produkten nicht oder mit weniger als dem angegebenen Massen-Anteil enthalten. Diese Bestätigung erfasst die Änderungen / Erweiterungen der SVHC-Liste nach jeweils aktuellstem Stand.